AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Agentur DigitalVisionDesign

Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Agentur DigitalVisionDesign (nachfolgend „Designer“ genannt) und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Designer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Designer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Alle Lieferungen und Leistungen, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung und Auftragserteilung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Designer und Auftraggeber vereinbart worden sind.

1. Urheberrecht & Nutzungsrechte

1.1 Die Entwürfe und Fotos dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Colorierung, Veröffentlichung in Ausschnitten). Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.

1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 ist der Designer berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe 100 Prozent dieser Vergütung zu berechnen oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.

1.3 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.

1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber.

1.5 Der Designer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe von Bildwerken (Print- und Onlinebereich) gut lesbar als Urheber zu nennen (Foto: Behrens, Agentur DigitalVisionDesign). Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

1.6 Das Nutzungsrecht erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.

1.7 Bei der Erstellung von CMS Websites räumt der Auftraggeber der Agentur das Recht ein, ihr Agenturlogo und die namentliche Nennung in das Impressum der neuen Website des Auftraggebers einzubinden und beide Websites via Backlink zu verknüpfen / verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode (Quellcode, CSS, JavaScript) und in den Bilddateien (Dateiinformationen) angebrachten Hinweise auf den Urheber / die Agentur.

1.8 Die Agentur behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Auftraggebers / Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

2. Vertragsschluss & Vergütung (Preise, Zahlung und Zahlungsverzug)

2.1 Anfragen und die Auftragserteilung können vom Auftraggeber schriftlich und telefonisch (mündlich) vorgenommen werden. Der Auftraggeber erhält vom Designer ein detailliertes verbindliches Angebot auf elektronischem Weg (E-Mail mit druckfähiger PDF) oder falls gewünscht in schriftlicher Form. Dieses Angebot kann schriftlich, telefonisch (mündlich) oder via E-Mail angenommen werden. Ein Rücktrittsrecht besteht nur solange, wie der Designer noch keine weitergehenden Planungen (Hotelbuchungen etc.) bezüglich des Auftrages vorgenommen oder die Dienstleistung sogar schon erbracht hat.

2.2 Mit Aktualisierung der Internet-Seiten auf www.digitalvisiondesign.de werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Leistungen und Waren ungültig.

2.3 Zur Bezahlung bietet der Designer die Möglichkeit der Zahlung auf Rechnung per Überweisung. Der Auftraggeber hat den auf der Rechnung genannten Gesamtbetrag sofort nach Rechnungserhalt und -eingang auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto des Designers zu überweisen. Hierbei müssen zwingend Rechnungs- und Kundennummer des Auftraggebers als Verwendungszweck auf dem Überweisungsträger angegeben werden.

2.4 Für alle Leistungen der Agentur wird das Honorar im Rahmen des jeweiligen Projektauftrags zwischen Auftraggeber und Agentur vereinbart. Falls keine Vereinbarung getroffen ist, gelten die zum Zeitpunkt der Aus- beziehungsweise Ablieferung aktuellen Vergütungssätze der Agentur.

Festpreise gelten nur dann, wenn diese ausdrücklich vereinbart sind.

2.5 Sämtliche Vergütungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich jeweils geltenden Umsatzsteuer. Bei Rechnungen an Leistungsempfänger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet und in den Rechnungen ausgewiesen. Versandkosten, Schulungen / Weiterbildungen und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.

2.6 Zusatzleistungen, die nicht im Angebot der Agentur enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

  • des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
  • von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
  • von Aufwand für Lizenzmanagement,
  • in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
  • von am Wochenende und/oder an Feiertagen erbrachten Dienstleistungen
  • von mehr Korrekturschleifen als im Angebot vereinbart wurde
  • von Nachbearbeitungen infolge nachträglicher Änderungswünsche seiner Eigenbeiträge (Text + Bild) seitens des Auftraggebers

2.7 Die Agentur ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung zu verlangen, die maximal die Hälfte des Gesamtauftragswerts beträgt.

2.8 Ist der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, kann die Agentur ihr Zurückbehaltungsrecht im Sinne des § 273 BGB ausüben.

Zu diesem Zweck wird die Agentur dem Auftraggeber auf elektronischem Weg eine letzte Zahlungsfrist setzen und ihn davon in Kenntnis setzen, dass sie die Vertragserfüllung bis zur vollständigen Begleichung aller der Agentur entstehenden Verzugsschäden vorübergehend seine Leistungserbringung einstellt (Hosting, Zurverfügungstellung von Webspace, kostenpflichtigen Themes / PlugIns (CMS) etc.). Sofern es sich um Mietzahlungsverzüge handelt, die nicht im Zuge einer Sonderkündigung beendet werden, verfällt die vereinbarte Leistungsmiete auch nicht für die Zeit der Leistungsunterbrechung, da diese nicht durch den Auftragnehmer sondern den Auftraggeber veranlasst wird.

Die Agentur ist berechtigt, dem Auftraggeber für die durch den Verzug entstehenden Mehraufwendungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 45,00 EUR (netto) in Rechnung zu stellen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die möglicherweise infolge der Offline-Schaltung seiner Website oder anderen eingestellten Leistungen beim Auftraggeber eintreten. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass der Agentur keine oder geringere Mehraufwendungen entstanden sind. Eine Datensicherung des Website-Layouts und der Programmierungscodes einer Website stellt einen unverschuldeten Agenturmehraufwand dar und wird nur nach Auftrag an die Agentur DigitalVisionDesign für eine Pauschale von 95,00 EUR (netto) angefertigt und nach Vorkassenzahlung an den Kunden übergeben.

Die Ausübung dieses Zurückbehaltungsrechtes befreit den Auftraggeber nicht von der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere nicht von der Zahlung der vereinbarten Vergütung.

2.9 Ist der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Rechnungen erheblich, d.h. für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten, in Verzug, ist die Agentur berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Die Agentur kündigt den gemieteten Webspace sowie ggfs. dazugehörige Datenbanken beim Provider. Die Website wird zum selben Tag offline geschaltet und ist öffentlich nicht mehr sichtbar. Innerhalb von 30 Tagen ab fristloser Kündigung erhält der der Kunde die Möglichkeit, seine Domain selbst zu hosten oder über eine andere Werbeagentur hosten zu lassen.

Gegen Ansprüche der Werbeagentur kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Selbiges gilt für die Zurückbehaltung von Zahlungen.

3. Herausgabe von Daten

3.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

3.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.

3.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

3.4 Der Designer haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

4. Durchführung & Lieferung – Hochstativfotografie

4.1 Der Zeitpunkt der Fotoerstellung unterliegt der Maßgabe des Designers in weitestgehender Terminabstimmung mit dem Auftraggeber. Es besteht seitens des Auftraggebers kein Anspruch auf Durchführung zu einem Zeitpunkt, den der Designer nicht leisten kann.

4.2 Der Designer ist bemüht, gute Lichtverhältnisse wie den Sonnenstand beim Aufnahmezeitpunkt zu berücksichtigen, kann aber dafür keine verbindliche Zusage machen, da Tourplanungen es nicht immer zulassen. Eine Fotoerstellung bei normalem Wetter, also auch bei bewölktem oder bedecktem Himmel, gilt als Vertragserfüllung seitens des Designers. Ein Regressrecht bezüglich der zum Zeitpunkt des Fotos herrschenden Witterungsverhältnisse ist ausdrücklich ausgeschlossen.

4.3 Für die erneute Anreise berechnet der Designer Fahrtkosten von 0,35 EUR pro Fahrkilometer ab dem Agentursitz in 38324 Kissenbrück (Niedersachsen). Berechnungsrelevant ist stets die einfache und kürzeste Strecke.

4.4 Da die Hochstativfotografie eine witterungsabhängige Dienstleistung ist, können die Arbeiten nur zu regenfreien Zeiten und bis zu einer Windstärke von 1-2 Bft (entspricht ca. 15-20 km/h) durchgeführt werden. Die Verkehrssicherungspflicht bei der Durchführung obliegt dem Designer. Sollten die Witterungsverhältnisse eine verkehrssicherungsseitige Erschwernis oder Unmöglichkeit der Durchführung bedeuten, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Durchführung oder Ersatzleistung. Im Gegenzug werden seitens des Designers keine Kosten berechnet.

4.5 Die Lieferung des/der Foto/s erfolgt durch Sendung an die vom Auftraggeber mitgeteilte Adresse. Die Lieferfrist beträgt bis zu 21 Werktagen ab Auftragsdurchführung vor Ort. Diese Angabe ist verbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.6 Bilddaten werden auf PC/Macintosh Daten CD-ROM im JPEG Format in höchster Auflösung ausgeliefert. In Deutschland berechnet der Designer Porto- und Verpackungskosten von 3,95 EUR pro Sendung via DHL / Deutscher Post. Optional erfolgt die Datenübermittlung via Datentransfer als ZIP-Archiv.

4.7 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger (USB-Stick, Speicherkarte, CD, ZIP, Diskette etc.) und Bilddaten im RAW Format herauszugeben.

4.8 Im Fall einer Veröffentlichung (Print) von Lichtbildwerken (Hochstativfotografien) der Agentur DigitalVisionDesign ist vom Auftraggeber unaufgefordert ein Belegexemplar an die Agentur zuzusenden. Bei Veröffentlichung (Online) im Internet ist der Agentur DigitalVisionDesign die Webadresse (URL) mitzuteilen.

5. Haftung & Gewährleistung

5.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.

5.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

5.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

5.4 Mit der Abnahme des Werkes und / oder der Freigabe von Entwürfen (Layouts / Reinzeichnungen) und Fotos übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text (Rechtschreibung) und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers insoweit entfällt.

5.5 Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Design-Arbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Patent-, Geschmacksmuster-, oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.

5.6 In keinem Fall haftet der Designer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.

5.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Designer erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Designer zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Designers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

6. Gestaltungsfreiheit & Vorlagen

6.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen (zusätzliche Korrekturschleifen), so hat er die Mehrkosten zu tragen.

6.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (Urlaub, Krankheit, technische Probleme an Soft- oder Hardware), so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.

6.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind, nicht das Urheberrecht verletzen. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.

7. Termine, Fristen, Leistungshindernisse, Abnahme

7.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

7.2 Ist für die Leistung der Agentur die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers oder Problemen mit Produkten und / oder Dienstleistungen Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller) verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

7.3 Soweit die Agentur ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampfs, höherer Gewalt oder anderer für die Agentur unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für die Agentur keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

7.4 Werden von dem Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

7.5 Der Auftraggeber wird die Leistungen der Agentur unverzüglich abnehmen, sobald die Agentur die Abnahmebereitschaft mitteilt.

8. Online Shop (AGB und Datenschutz)

8.1 Die AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) des Online Shops von Thorsten Behrens Photography können hier eingesehen werden.

8.2 Informationen zum Datenschutz erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter folgendem Verweis.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.

9.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

38324 Kissenbrück, den 01. Januar 2022